Fördermassnahmen
Sonderpädagogische Massnahmen dienen zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags. Sie werden dann eingeleitet, wenn trotz Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts die Entwicklung des einzelnen Kindes oder die Förderung der anderen Kinder gefährdet ist.
Sonderpädagogisches Angebot:
- ISF – Integrierte schulische Förderung ab dem Kindergarten
- Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
- Logopädie (Wittenbach)
- Psychomotoriktherapie (Amriswil)
Die ISF-Lehrperson führt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Eltern eine Standortbestimmung durch. Die ISF-Lehrperson entscheidet über die Zuteilung in eine Fördergruppe für längstens ein Jahr. Im Anschluss an die Standortbestimmung vereinbart die Fachperson in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Eltern die übergeordneten Förderziele. Für die Wirksamkeit einer sonderpädagogischen Massnahme ist es von Bedeutung, dass alle Beteiligten gemeinsame Ziele anstreben und dass der Unterricht und die Massnahme aufeinander abgestimmt sind. Nur wenn die Lehrpersonen, die Fachpersonen und die Eltern im praktischen Alltag die Förderziele unterstützen, ist eine optimale Zielerreichung gewährleistet. Eine verbindliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ist unabdingbar.
Ist nach einem Jahr eine Verlängerung der Massnahme notwendig, wird der Beizug des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) empfohlen. Insbesondere bei Fragestellungen der Erziehung, der emotionalen, sozialen Entwicklung (Ängste, Mobbing, Konflikte) können sich Eltern auch direkt an den SPD wenden. Die Anmeldungen erfolgen schriftlich.
Weitere Informationen unter schulpsychologie-sg.ch